Angaben des Betreibers erforderlich
Vor der Veröffentlichung müssen die Angaben des tatsächlichen Betreibers rechtsverbindlich bestätigt werden:
- Freigabestatus
- Art des Betreibers
- Name oder Firma des Betreibers
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Land
- Entscheidung zur Registereintragung
- Entscheidung zur Umsatzsteuer-ID
- inhaltlich verantwortliche Person
- Anschrift der inhaltlich verantwortlichen Person
- Entscheidung zu einer reglementierten Tätigkeit
- Hosting-/CDN-Anbieter
- Anschrift des Hosting-/CDN-Anbieters
- Verarbeitungsland des Hostings
- Aufbewahrungsdauer der Serverprotokolle
- Entscheidung zum Drittlandtransfer
- zuständige Datenschutzaufsicht
- URL der Datenschutzaufsicht
- Entscheidung zum Datenschutzbeauftragten
- Entscheidung zur Verbraucherschlichtung
Firmen- oder Personendaten werden erst veröffentlicht, wenn sie verifiziert vorliegen.
Angaben gemäß § 5 DDG
- Angebot
- ClickForge
- Website
- https://www.clickforge.ink
- Betreiber
- Rechtsverbindliche Angabe vor Veröffentlichung erforderlich
- Ladungsfähige Anschrift
- Rechtsverbindliche Angabe vor Veröffentlichung erforderlich
Kontakt
- support@clickforge.ink
Inhaltlich verantwortlich
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Die verantwortliche natürliche Person und ihre Anschrift müssen vor Veröffentlichung ergänzt werden.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Erklärung nach § 36 VSBG muss vor Veröffentlichung anhand des tatsächlichen Betreibers festgelegt werden.
Rechtliche Grundlage der Angaben
Die Anbieterkennzeichnung orientiert sich an § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Die inhaltliche Verantwortlichkeit wird, soweit anwendbar, nach § 18 Medienstaatsvertrag ausgewiesen. Die konkrete Freigabe muss durch den tatsächlichen Betreiber und qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.
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